Häufige Fragen zu MensaMax
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.*
Zu MensaMax im Allgemeinen
- Wird MensaMax auch woanders eingesetzt?
Ja, das System wird bereits in der Schwesternschule in Stegen genutzt und durch die Schulstiftung unterstützt und verwaltet. Das Küchenpersonal ist bereits geschult im Umgang mit dem neuen System.
- Welche Vorteile bringt MensaMax?
Durch Mensamax entfällt die Bargeldverwaltung und es ermöglicht einen flexibleren Einsatz des Personals.
- Wen kann ich zu MensaMax und dem Chip-System etwas fragen?
Fragen können Sie gern an mensamax@heimschule-lender.de stellen.
Zu den MensaMax-Chips
- Wie bekommt mein Kind einen MensaMax-Chip?
Die Chipverteilung erfolgt in der Schule. Die einmaligen Kosten für den Chip betragen 5€ – dafür ist zwingend ein SEPA Mandat notwendig.
- Was passiert bei Verlust des Chips?
Es gibt mehrere Möglichkeiten den Chip zu sperren und wieder freizuschalten:
- über den Mensamax Zugang kann der Chip selbst gesperrt werden
- über das Sekretariat geht es aber auch und auch
- über die Kasse in der Cafeteria.
- Ist der Chip mit Namen oder Schülernummer versehen?
Nein, aber im Sekretariat und an der Kasse in der Cafeteria kann der Inhaber nachgeschaut werden. Natürlich kann der Chip auch persönlich gekennzeichnet werden, z.B. mit einem Sticker etc.
Zum MensaMax-Guthaben
- Verfällt das Guthaben nach einer gewissen Zeit bzw. was passiert, wenn man aus der Schule ausscheidet?
Nein, das Guthaben verfällt nicht und beim Ausstieg aus Mensamax wird das vorhandene Guthaben erstattet.
- Welches Guthaben wird auf den Chip geladen?
Zu Beginn wird der Chip mit einem Startguthaben von 50€ aufgeladen. Dieses Guthaben wird alle 14 Tage auf 50€ aufgefüllt per Lastschrifteinzug. Der Grundbetrag ist monatlich änderbar.
- Ist es möglich, den täglich verfügbaren Betrag zu begrenzen?
Ja, das ist möglich. Eine Begrenzung des Betrags kann auf Wunsch der Eltern von der Schule eingerichtet wer-den. Bitte mailen Sie an MensaMax@heimschule-lender.de.
- Was ist, wenn der Chip leer ist und mein Kind noch Hunger hat?
Kein Kind wird hungern müssen. Bei Bedarf finden wir eine Lösung.
Für den nächsten Monat können Sie über Ihren Online-Zugang den auf dem Chip verfügbaren Betrag dann anpassen und entsprechend erhöhen. - Wie kann das bestehende Guthaben ersichtlich gemacht werden?
- über den Online-Zugang kann jederzeit nachgeschaut werden
- über eine Smartphone-App und
- beim Bezahlvorgang an der Kasse wird der Restbetrag angezeigt.
Zum Essen im Tagesheim
- Hat die Einführung von Mensamax Auswirkung auf das Essen in der Nachmittagsbetreuung?
Nein. Die Nachmittagsbetreuung läuft nicht über das MensaMax-Bezahlsystem.
- Können die Kinder der Nachmittagsbetreuung weiterhin mit Coupon in der Cafeteria essen?
Ja, der Bon ist weiter gültig – da ändert sich nichts.
Zu den Möglichkeiten, einen MensaMax-Chip zu erwerben
- Was ist mit Schülern, die nur gelegentlich in der Cafeteria essen?
Bargeld ist leider nicht mehr möglich. Der Chip kann aber auch mit einem geringerem Guthaben z.B. 10 € auf-geladen und festgelegt werden. Aktuell steht der Minimalbetrag noch nicht fest.
- Können Externe dann noch in der Cafeteria essen? Was ist am Altsasbachertag und dem Tag der offenen Tür?
Nein. Essen ist nur noch über den MensaMax-Chip möglich. Eltern können so mit ihren Kindern über den Chip des Kindes mit essen gehen.
Der Grund ist, dass das Essen von der Schulstiftung subventioniert wird und deshalb so günstig ist. Daher ist es nicht erwünscht, die Cafeteria für die Öffentlichkeit zu öffnen. Für Sonderveranstaltungen wird es aber eine un-komplizierte Bargeldlösung geben.
- Sollen Sextaner auch mit ihrem Schuleintritt einen Mensamax-Account bekommen, obwohl sie noch keine Mittagschule in dieser Klassenstufe haben werden?
Ja, wenn sie den Pausenverkauf nutzen wollen.
Zur weiteren Nutzung des MensaMax-Chips
- Ist es möglich, die Zugangschips zum Musikraum auf Mensamax zu erweitern?
Nein, leider nicht – es handelt sich um nicht kompatible Systeme
- Gilt der Chip auch für die Automaten?
Nein, derzeit werden die Automaten von einem anderen Anbieter betreut. Auch die Kaffeemaschine in der Cafe-teria benötigt derzeit noch Münzgeld.
- Können ältere Geschwister, die von der Schule gehen, den Chip direkt an ihre jüngeren Geschwister abgeben , ohne dass die 5€-Gebühr abgezogen wird?
Ja. Der Account der abgehenden Schüler wird gelöscht. Dann kann der Chip gern weitergegeben, also einem neuen Schüler zugeordnet, werden. Die Gebühr von 5€ entfällt dann natürlich.
* Dieser Fragenkatalog wurde in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat der Lender zusammengestellt.