Häufige Fragen zur Nachmittagsbetreuung
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Zum Betreuungsvertrag
- Gibt es eine Probezeit?
Es gibt keine Probezeit. Bei Schwierigkeiten des Kindes finden Gespräche statt, bei denen wir gemeinsam (Kind, Eltern, Erzieherinnen) versuchen, die Ursachen der Schwierigkeiten zu finden und zu klären.
- Gibt es eine Anmeldefrist?
Für ihr Kind ist es sicher am besten, wenn es gemeinsam mit den Klassenkameraden zum Schuljahresbeginn startet. Sofern noch Plätze frei sind, können sie auch im laufenden Schuljahr jederzeit ihr Kind bei uns anmelden.
- Können wir Eltern jederzeit den Vertrag kündigen?
Es gibt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Bis zum 30. April muss die Kündigung für das kommende Schuljahr bei der Leitung der Nachmittagsbetreuung eingegangen sein. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Schuljahr
Zur Wahl des Betreuungsmoduls
- Können wir Eltern die Anzahl der Anwesenheitstage selbst wählen?
Die Schulstiftung der Erzdiözese gibt drei Betreuungsmodule vor, aus denen Sie wählen können. Die Tage müssen jedoch verbindlich festgelegt werden.
- Sind drei oder fünf Tage für die Kinder vorteilhafter?
Bei fünf Tagen gelingt es den Kindern leichter, in die Gemeinschaft hineinzuwachsen.
- Können wir im laufenden Schuljahr das Betreuungsmodul wechseln?
Ja, das ist mit einer kurzen schriftlichen Erklärung möglich.
- Können wir die Anwesenheitstage ändern?
Ja, allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Tage nicht zu häufig gewechselt werden. Für die Kinder sind diese Veränderungen oft anstrengend und die gewohnte Struktur geht verloren.
Zu den Betreuungszeiten
- Wenn der Unterricht schon um 12 Uhr endet, kann unser Kind dann schon in die Nachmittagsbetreuung kommen?
Ja, es ist aber nur bei Modul 1 möglich.
- Können wir die Anwesenheitszeiten selbst wählen?
Ja, das sollen Sie sogar. Dazu werden Sie gleich in der ersten Schulwoche aufgefordert. (Die Unterlagen dafür erhalten die Eltern immer in den Sommerferien per Post.) Allerdings besteht in der Hausaufgabenzeit Anwesenheitspflicht.
- Mein Kind ist bis 17 Uhr angemeldet. Können wir es auch früher abholen?
Natürlich, allerdings bitte mit vorheriger kurzer Ankündigung z.B. im Hausaufgabenheft oder telefonisch.
- Wie sieht das Entschuldigungsverfahren aus, wenn unser Kind an einem Tag nicht kommen kann?
Wir sind während der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar, außerhalb der Öffnungszeiten haben wir einen Anrufbeantworter. Falls Sie schon im Vorfeld wissen, dass Ihr Kind nicht kommen kann, können Sie das auch gern im Hausaufgabenheft vermerken.
Zur Hausaufgaben- und Freizeit
- Kann unser Kind während der Hausaufgabenzeit an einer Arbeitsgemeinschaft (AG) der Schule teilnehmen?
Ja, das können Sie gern gleich bei den Anmeldezeiten vermerken. Ihr Kind geht dann in dieser Zeit in die AG und kann anschließend wieder in die Nachmittagsbetreuung kommen.
- Unser Kind hat Nachmittagsunterricht und möchte anschließend die Hausaufgaben erledigen. Ist das möglich?
Ja, während der Öffnungszeiten ist das möglich. Es gibt eine zweite Hausaufgabenzeit für Kinder mit Nachmittagsunterricht. Es hängt aber auch vom gewählten Betreuungsmodul ab.
- Falls unser Kind Schwierigkeiten beim Lernen hat, gibt es dann auch in der Nachmittagsbetreuung Möglichkeiten der Unterstützung?
Ja, die Erzieherinnen beobachten die Lernentwicklung Ihrer Kinder und bieten Unterstützungen und ggf. Sonderübungen an.
- Gibt es in der Nachmittagsbetreuung die Möglichkeit, mit Musikinstrumenten zu üben?
Ja! Wir selbst haben ein Klavier, andere Instrumente müssten Ihre Kinder mitbringen. Wir stellen dann gern einen Raum zur Verfügung.
- Welche Freizeitangebote gibt es in der Nachmittagsbetreuung?
Wir bieten eine Vielfalt an Freizeitangeboten an:
- sportliche Aktivitäten wie Tischtennis, Tischkicker, Airhockey, Billiard, Baseball, Fußball …
- viele Outdoorspiele
- Werkeln im Atelier für Holzarbeiten, Nähen, Basteln, Malen …
- jede Menge Gesellschaftsspiele
Wir orientieren uns vor allem an den Bedürfnissen und Ideen Ihrer Kinder.
Zu Essen und Verpflegung
- Wie steht es um die Ernährungs-Philosophie in der Nachmittagsbetreuung?
Unser schuleigener Koch, Herr Furtwängler, sorgt täglich für ein frisch zubereitetes Mittagessen, damit sich die Kinder gesund und ausgewogen ernähren. Dazu gehört auch ein Salatbuffet, Gemüse und ein übersichtlicher Fleischverzehr.
- Unser Kind hat eine Nahrungsmittelunverträglichkeit. Wie geht die Nachmittagsbetreuung damit um?
Sie melden diese Unverträglichkeit bei uns und wir nehmen Kontakt mit unserem Koch, Herr Furtwängler, auf. Ihr Kind bekommt dann ein entsprechendes Mittagessen. Wir achten auch beim Nachmittagsimbiss darauf, dass sich Ihr Kind gemäß der Unverträglichkeit ernährt.
- Mein Kind ist Vegetarier. Gibt es ein vegetarisches Essen?
Ja, es gibt für Vegetarier täglich ein fleischloses Gericht.
- Mein Kind hat Nachmittagsunterricht. Bekommt es trotzdem noch ein Mittagessen?
Natürlich! Vorausgesetzt, das Kind ist an diesem Tag in der Nachmittagsbetreuung auch angemeldet 🙂 Ihr Kind isst in der Mittagspause in seinem Stundenplan gemeinsam mit uns und geht anschließend zum Unterricht.
Zur Gruppeneinteilung
- Sind die Gruppen nach Klassen eingeteilt und wie viele Kinder sind in einer Gruppe?
Die Gruppen sind grundsätzlich alters- und schulartenübergreifend zusammengesetzt. Wir achten aber darauf, dass die Kinder auch mit Klassenkamerad in einer Gruppe sind. Die Kinder können ihre Klassenkamerad in den anderen Gruppen natürlich auch besuchen, um gemeinsam zu lernen. Es sind max. 12-15 Kinder in einer Gruppe.
- Hat in der Gruppe jedes Kind seinen eigenen Arbeitsplatz?
Wir sorgen dafür, dass jedes Kind seinen eigenen Platz hat, den es einrichten darf, um sich wohl zu fühlen